Folgende Schritte zum Vereinsmitglied sind gegeben:
A. Allgemeine Voraussetzungen lt. Vereinsstatuten
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Über die Aufnahme ordentlicher oder außerordentlicher Mitglieder entscheidet aufgrund eines schriftlichen Antrages des Beitrittswilligen der Vorstand, wobei die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann. (2) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Vollversammlung. (3) Vor Konstituierung des Vereines erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch das Proponentenkomitee. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der Konstituierung des Vereines wirksam.
B. Übermitteln des Beitrittsformulars
Sie können das Beitrittsformular ausfüllen und
1) an uns per Post senden: Wirtschaftskammer Steiermark Erster Steirischer Sommelierverein Körblergasse 111-113 8021 Graz
2) an uns faxen: Faxnummer: +43 316 601-309
3) oder uns per E-Mail schicken: E-Mail: steirischersommelierverein[a]wkstmk.at
C. Einzahlung der Vereinsmitgliedschaft
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +43 316 601-463 zur Verfügung!
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