Beitritt


Folgende Schritte zum Vereinsmitglied sind gegeben:

A. Allgemeine Voraussetzungen lt. Vereinsstatuten

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Über die Aufnahme ordentlicher oder außerordentlicher Mitglieder entscheidet aufgrund eines schriftlichen Antrages des Beitrittswilligen der Vorstand, wobei die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann.
(2) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Vollversammlung.
(3) Vor Konstituierung des Vereines erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch das Proponentenkomitee. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der Konstituierung des Vereines wirksam.

B. Übermitteln des Beitrittsformulars

Sie können das Beitrittsformular ausfüllen und

1) an uns per Post senden:
Wirtschaftskammer Steiermark
Erster Steirischer Sommelierverein
Körblergasse 111-113
8021 Graz

2) an uns faxen:
Faxnummer: +43 316 601-309

3) oder uns per E-Mail schicken:
E-Mail: steirischersommelierverein[a]wkstmk.at

C. Einzahlung der Vereinsmitgliedschaft

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +43 316 601-463 zur Verfügung!



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